"Kräuterfrauen"
Hexendarstellung um 1700
Hexenhinrichtung Anfang des 17. Jh.
Margarethe war in Wunderthausen geboren, zusammen mit einer Schwester und zwei Brüdern. Auch ihre Mutter war bereits als "Hexe" im Dorf bekannt und auch ihre Schwester war wegen des Verdachts der Abtreibung bereits im Gefängnis. Margarethe war 50 Jahre lang mit ihrem Mann verheiratet, der allerdings 1625 starb. Diese Ehe ging sie allerdings nur ungern ein, da ihr Mann sehr verschuldet war. Das Leben war dadurch stark von Armut und Hunger geprägt. Zudem lebten sie und ihr Mann die letzten 25 Jahre in ständigem Streit. Er soll sie geschlagen haben, sie allerdings dafür sich anderweitig amüsiert haben. Auch wenn die Ehe eine sehr unglückliche mit vielen Auseinandersetzungen und Höhen und Tiefen war, hatten sie sieben Kinder. Davon starben allerdings fünf an der Pest. Ein noch lebende Sohn von ihr war gelähmt und arbeitete als Ziegenhirte. Ihre Tochter, die die Pestwelle überlebt hatte, war mit Jacob Gelbach verheiratet, mit dem sie selbst eine Tochter hatte. Allerdings starb auch diese Tochter von Margarethe. Mit der neuen Frau ihres Schwiegersohns war die Beziehung auch mehr als schwierig. Ihre familiären Verältnisse waren demnach alles andere als unkompliziert, die nachbarschaftlichen Verhältnisse waren keineswegs besser. Auch muss sie zum Prozessbeginn 1629 bereits betagt gewesen sein.
Die Akte umfasst 99 Seiten.
21.Juli 1629: Nun wird das erste Verhör gegen Margarethe vollzogen. In elf Fragen wird ihr verschiedenstes zur Last gelegt. Sie leugnet jedoch alles und versucht die Segnerei und das Wahrsagen ins Lächerliche zu ziehen und zu verhamlosen. Sie wird in Haft behalten.
25.Juli 1629: Ein erneutes Verhör findet statt. Nun gibt sie zwar zu, Kranke mit Kräutern geheilt zu haben, betont jedoch, diese stets zum Beten angehalten zu haben.
27.Juli 1629: 20 Zeugen werden vernommen. Viele wollen hierbei keine Aussage machen, einige bekennen sich widerwillig dazu, die Hilfe der Angeklagten in Anspruch genommen zu haben. Aus ihrer Familie kommen jedoch die schwerwiegensten Anschuldigungen.
28.Juli 1629: Margarethe bestreitet weiterhin, Böses getan zu haben.
31.Juli 1629: Das Gemunkel der Menschen im Dorf nimmt immer mehr zu. Die Frau des Unterförsters zu Elbringhausen gibt an, dass Margarethe ihr aus dem Gefängnis erschienen sei und sie nach ihrem Mann gefragt habe. Die gerichtliche Untersuchung geht nun immer mehr dahin, der Angeklagten den Verkehr mit dem Teufen nachzuweisen.
1.August 1629: Auch bei diesem Verhör beteuert Margarethe sich keiner Schuld bewusst zu sein.
10.August 1629: Nun ist auch der Scharfrichter bei der Verhandlung anwesend. Auch werden immer mehr Vorwürfe gegen sie zusammengetragen. Sie beteuert allerdings, dass sie sich niemals der Segnerei oder Zauberei bedient hätte, wenn sie gewusst hätte, dass ihr Handeln solches ist.
14.August 1629: In diesem Verhör wird ihre häusliche Situation im Zusammenhang mit dem vermeintlichen Ehebruch untersucht.
20.August 1629: Der Fiskal reicht eine Anklageschrift in 100 Sätzen gegen Margarethe ein. Diese behandelen zum größten Teil den Mord an Mensch und Vieh. Auch der Hexerei und Zauberei wird sie beschuldigt. In ihrer Verteidigung versucht sie alles zu erklären und zu beweisen, dass nichts mit dem Teufel zugegangen ist. Dem Gericht ist es allerdings mehr als verdächtig, dass sie trotz ihrer Bemühungen keine Träne vergießt.
25.August 1629: Die Familie der Angeklagten wird gefragt, ob sie einen Verteidiger anstellen wollen. Dies wird allerdings aus Kostengründen von der Familie abgelehnt. Für sie ist das Schicksal bereits entschieden.
27.August 1629: Margarethe wird erneut die Chance gegeben sich zu verteidigen. Sie bleibt jedoch dabei, nicht mit Absicht etwas Schändliches getan zu haben. Das Gericht stellte ihr daraufhin einen Verteidiger zur Seite und beschließt, die peinliche Frage einzuleiten.
28.August 1629: Margarethe bittet vor Gericht um die Wasserprobe, dieses geht allerdings nicht darauf ein. Der 2.Grad der Folter wird, nach weiteren Zeugenaussagen, angeordnet. Nun macht Margarethe ein Geständnis : Der Teufel sei mehrmals zu ihr gekommen und habe sie überfallen. Auch habe er Unzucht mit ihr getrieben. Das Gericht gibt sich allerdings mit diesem Geständnis nicht zufrieden und ordnet die Fortsetzung der Folter an. Als man ihr damit droht, folgen weitere Ausführungen über ihre Treffen mit dem Teufel. Auch gibt sie an, mit einem Besen geflogen zu sein. Daraufhin ist sie so erschöpft, dass sie zurück ins Gefängnis gebracht wird.
29.August 1629: Nun versucht sie, ihr Geständnis zu revidieren und belastet nun auch andere Frauen.
8.September 1629: Durch ihre Unbeständigkeit belastet Margarethe sich und auch andere angebliche Hexen immer mehr.
17.September 1629: Sie beteurt nun wieder ihre Unschuld, trotz Androhung erneuter Folter.
18.September 1629: Das Urteil
Margarethe wurde der Zauberei, der abergläubischen Segnerei und Wahrsagerei, Hurerei und des Ehebruchs für schuldig befunden.
Sie starb durch Enthauptung und ihr Körper wurde danach verbrannt.