


Katharina aus Feudingen
Katharina (Döppen Krein) wird von der bereits verurteilten Dillmanschen benannt.
9.Mai 1611 : Anzeige aus Feudingen gegen den Nachbarn Jost Scheffer zu Feudingen, da er mit verzauberter Materie umgegangen sei und diese zum Schutz seiner Kühe in den Trog eingearbeitet haben soll.
-Dieser behauptet, die besagte Materie von Döppen Krein erhalten zu haben und belastet diese damit abermals.
-Krein ist sich jedoch keiner Schuld bewusst und verweist darauf, dass sie die Materie von ihrer Mutter erhalten habe. Diese habe wiederum die Substanz von einer Landstreicherin zum Schutz ihrer Tiere gekauft.
11.Mai 1611: Die Geschehnisse werden den Richtern und Schöffen angezeigt.
13.Mai 1611: Erstes Verhör auf Wittgenstein. Jost Scheffer verweist wieder auf Katharina und auch die Gemeinsleute werden nun nach ihr befragt. Die Aussagen zeichnen ein klares Bild der Vorstellung von den Menschen um Katharina. Viele hätten bereits gehört, dass Katharina schon des öfteren wegen Zauberei angeprangert wurde. Auch wurde ihr vorgeworfen, dass sie sich, als die anderen Frauen der Hexerei bezichtigt worden waren, aus der Stadt für längere Zeit entfernt habe. Zudem habe sie sich nie verteidigt, wenn jemand sie der Zauberei bezichtigte. Katharina äußert sich dahingehend zu den Vorwürfen, dass sie die Aussagen der Gemeinsleute als Verleumdung benannt und erklärt ihre Reise sei geschäftlicher Natur. Dass sie von den anderen vermeindlichen "Hexen" besagt wurde, habe sie gehört.
-Mit dieser Aussage bestätigte sie jedoch die Anklage.
18.Mai 1611: Schreiben des Befehlshabers Christoph Kopf und Jakob Pletsch an Dr. Vultejus nach Marburg mit einem Bericht über die Anklage.
19. Mai 1611: Das Antwortschreiben des Dr. Vultejus erfolgt schnell und ist eindeutig: Krein solle gefangen genommen und ein peinlicher Prozess angestrebt werden. Würde sie jedoch weiter ihre Schuld leugnen und die Zeugen ihre Aussage beibehalten, solle die Wahrheit mit der peinlichen Frage (Folter) herausgefunden werden.
-Immer mehr Zeugenaussagen folgen und belasten Krein immer mehr. Sie soll unter anderem einem Mann mit einer Sichel an die Hüfte geschlagen haben. Daraufhin habe das Bein furchtbar geschmerzt und gebrannt. Es wurde zudem immer schlimmer, sodass er in den Junkernhof getragen werden musste, wo er acht Tage nur liegen konnte. Auch drei Wochen danach habe das Bein noch immer geschmerzt. Auch sei nach dem Schlag an die Hüfte ein Gewitter aufgezogen. Ein weiterer schwerwiegender Vorwurf liegt darin, dass Katharina ein kleines Mädchen, das sich verbrannt hatte, besucht haben soll. Sie habe dann dem Kind dreimal unter das Auge gepustet. Innerhalb von nur einer Stunde sei das Auge so dick und groß geworden, dass es aufgeplatzt sei.
Des Weiteren habe sie eine gedrehte Weidenrute in einen Haferacker gesteckt und dem Besitzer mit dem Verderben des Getreides gedroht. Auch der Müllersjunge zu Feudingen beteuert, dass er Katharina zusammen mit einer bereits verurteilten "Hexe" bei Nacht bei einem Teufelstanz gesehen habe.
Zu all dem wird ihr angelastet, dass sie einem Kind ein Löckchen entfernt und dieses Haar daraufhin in die Erde gesteckt habe. Das Kind sei daraufhin schwer krank geworden und gestorben.
-Die neuen Zeugenaussagen werden Krein zur Stellungnahme vorgelegt. Sie stritt erneut alles ab.
22.Mai 1611: Der Fiskal übergibt die sieben Seiten lange, mit insgesamt 30 Artikeln gespikte, peinliche Anklage gegen Döppen Krein und bittet darum, diese öffentlich zu verlesen und die Angeklagte erneut Stellung nehmen zu lassen. Was von ihr nicht gestanden werde, solle bewiesen werden. Der einzig neue Anklagepunkt gegen Katharina ist der der Segnerei.
-Der Fiskal fordert nun, die Beklagte wegen des starken Verdachts der Segnerei, Zauberei und Teufelskunst zur peinlichen Frage zu verdammen.
Noch am gleichen Tag folgte eine Verteidigungsschrift für Katharina von Jost Scheffer (Schwager und Vetter).
-Diese Verteidugungsschrift wird jedoch direkt von dem Gericht verworfen, da Krein sich persönlich zu den Anklagepunkten zu äußern habe. Aber auch bei dieser persönlichen Verteidigung ihrerseits weist sie alle Schuld von sich und beteuert ihre Unschuld.
1.Juni 1611: Noch mehr Zeugen werden vernommen. Auch erscheint nun der Verteidiger der Beklagten Magister Brauer aus Marburg. Da dieser noch keine Zeit hatte, sich mit der Angeklagten zu bereden und auch die Akten noch nicht sichten konnte, bittet er, die Verhandlung um acht Tage zu verschieben.
10.Juni 1611: Graf Ludwig d. Jüngere wird von dem Prozess in Kenntnis gesetzt- und greift sofort ein. Ihm ist das Verfahren nicht recht. Er schickt seinen Rentmeister Johann Dilthey nach Heidelberg, um von der dort ansässigen juristischen Fakultät ein Gutachten einholen zu lassen.
12. Juni 1611: Das Gericht und vor allem Krein sollten nun eine böse Überraschung erleben. Der Anwalt von Katharina hatte sich zurückgezogen und keine schriftliche Verteidigung vorbereitet und war auch selbst nicht mehr erschienen. Die Sache sollte nun Gott in die Hand nehmen- Katharina ist also ohne Verteidiger ganz auf sich allein gestellt. Die Verhandlung wird nun wie geplant weiter geführt.
22. Juni 1611: Prof. Dr. Philipp Hoffmann erklärt sich für ein Gutachen bereit, sofern er die Prozessakten erhält.
11.Juli 1611 : Ein siebenseitiges Gutachten an Graf Ludwig von Prof. Dr. Hoffmann trifft ein. In diesem ist geschrieben, dass man vor der Verhaftung noch gründlicher die Aussagen hätte prüfen müssen. Der Prozess möge bis zu diesem Punkt trotzdem rechtens gewesen sein. Er halte aber eine peinliche Befragung für übereilt, da das Handeln der Krein noch nicht als erwiesen anzusehen sei. Vor der Folter solle man die Hauptbelastungszeugen Krein gegenüberstellen und ihr einen Anwalt zur Seite stellen.
25.Juli 1611: Nun sollen die Zeugen, wie gewünscht, mit Katharina konfrontiert werden. Als neuer Zeuge soll der Pastor von Feudingen Wilhelm Wunderlich angehört werden. Aber auch diesmal verteidigt sich die Angeklagte mit aller Kraft. Der Pastor von Feudingen belastet sie hingegen schwer. Langsam beginnt Krein, dem Druck nicht mehr Stand halten zu können. Erst leugnet sie vieles, dann wiederum gesteht sie, jedoch habe sie nichts in böser Absicht getan. Der Müllersjunge, der sie beim Teufelstanz gesehen haben will, schildert seine Beobachtungen nun noch detaillierter.
Nach der Verhandlung hält das Protokoll fest, dass der Pastor von Feudingen sowie dessen Einwohner darum bitten, Döppen Krein nicht zurück ins Dorf zu lassen.
26.Juli 1611: Graf Ludwig wendet sich erneut an Juristen, um ein Gutachten einzuholen.
31.Juli 1611: Das neue Gutachten trifft ein. Dieses gibt an, dass das Verfahren bisher rechtmäßig verlaufen sei. Für eine peinliche Befragung seien ausreichend Gründe vorhanden.
5.August 1611: Das Gericht beschließt die Wahrheit nun mit der Folter zu ergründen.
8.August 1611: Die erste Tortur wird vollzogen. Nun gesteht die Angeklagte zwar die ihr vorgeworfenen Taten zum größten Teil, allerdings beteuert sie weiter, diese nicht in böser Absicht getan zu haben.
9. August 1611: Der zweite Grad der Folter wird nun angewandt. Krein hält dieser nicht länger stand und bricht zusammen. Sie beginnt die abenteuerlichsten Geschichten, die von ihr erwartet werden, zu erzählen- und besiegelt damit ihr Schicksal.
Sie gibt zu, sich des Öfteren mit dem Teufel getroffen und auch mit ihm gebuhlt zu haben. Auch habe der Teufel ihr des Öfteren böse Dinge zu tun gesagt, aber sie habe sich standhaft dagegen gewehrt. Des Weiteren habe sie an Teufelstänzen teilgenommen.
12.August 1611: Erneute Vernehmung. Diesmal wiederruft sie alles.
13. August 1611: Nach diesem Widerruf werden Katharina noch einmal alle Punkte der Anklage vorgehalten. Diesmal bleibt sie am Morgen beständig bei ihrer Aussage. Abends hingegen, bei einem erneuten Verhör, gesteht sie wieder alles. Und noch mehr: Sie erweitert ihre Aussage noch und belastet sich immer schwerer.
-Nun holt der Graf ein erneutes Gutachen ein.
15.August 1611: Ein erneutes Gutachen von Dr. Vultejus liegt nun vor. Dieser ist für die Hinrichtung Katharinas und weist darauf hin, dass er die Beschuldigte keinesfalls durch das Schwert begnadigen lassen würde. Auch ein anderes Gutachten aus Gießen, welches am gleichen Tag eintrifft, kommt zu diesem Schluss.
21. August 1611: Krein wird erneut dazu gebeten, zu den ihr vorgeworfenen Anklagepunkten Stellung zu nehmen. Sie bestätigt jedoch alle Punkte, ihr Wille ist gebrochen.
-Endurteil: Katharina wurde zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteil und starb wahrscheinlich auch noch an dem Tag der Urteilsverkündung. Sie wurde nicht in das Sterberegister von Feudingen eingetragen- Keiner wollte mehr an sie erinnert werden.
Ihre Akte umfasst: 70 Seiten.
„ In peinlichen Sachen Sayn-Wittgensteinischen Fiscalis,Anklägern, an einem , sodann Döppen Krein zu Feudingen und Anna die Koppelsche zu Irmgartebrucken, beide allhier vorm Gericht stehenden Beklagtinnen am andern Teil, Zauberei in actis angezogen belanget, erkennen Herrn Richter und Schöffen dieses peinlichen Halsgerichts auf vorgangene Klag, Antwort, eigener Bekenntnis, Urgericht und allen andern gerichtlichen Einbringen, wie dann sonderlich nach wahrhafter Befindung deren Dingen, so zum Teil gegen sie beide klagend vorbracht, zum Teil selbst von ihnen bekannt worden, auf vorgehabten Rat zu Recht, daß beide Beklagtinnen, Anna und Krein, wegen ihrer begangenen Mißhandlungen ihnen zu wohlverdienter Strafe und andern zum abscheulichen Exempel mit Feuerflammen vom Leben zum Tod hinzurichten und deren beide Körper zu Aschen zu verbrennen seien, Inmaßen Herrn Richter und Schöffen sie beide Beklagtinnen dann hierzu condemnieren und verdammen tun. Von Rechts wegen.“
Zusammenfassung der Vergehen
Inquisitionsartikel:
1. Es sei wahr, dass der gefangenen Döppen Krein Voreltern etzlich auch der Zauberei halben berüchtigt gewesen,
2. wahr, dass Greta, der B. Schwester, lange geseuchelt, krank gewesen und diese ihre Krankheit und darauf erfolgter Tod ihr, der B., schuld gegeben.
3. wahr, dass Jost Scheffer, der B. Vetter, unlängst ein Kind taufen lassen, ein Stücklein Brot in der Kirchen bei der Tauf aus den Windeln gefallen, als die Hebamme dem Kinde das Haupt zur Empfanung der Taufe entblößet,
4. wahr, dass B. Krein dies Brot, in Meinung ihrer Zauberei, künftig damit zu treiben, den Windeln beigebracht,
5. wahr, dass B. zwei Feuerbränne, so sie Christbränne genannt, verwahlich gehalten und dieselben, sooft sich ein Donnerwetter gezeigt, aufs Feuer gelegt, der teuflischen Zuversicht, das Donnerwetterihr und den Ihrigen keinen Schaden tun werde,
6. wahr, dass als Ehr Wilhelm, Pastor zu F., die Beklagtin als deren Seelsorger im Gefängnis besucht und ihr nach Verrichtung seines Amtes unter anderem auch dies vorgehalten, dass da sie ihre Gote wie leider das Geschrei Geschrei gehe, zur Zauberei angeführt..
wahr und hat man in Erfahrung bracht, dass der Teufel zu der B. verschiedene Male in ihre Kammer kommen, mit ihr gegessen und nach vollendetem ihr in die Schüssel hofiert,
8.wahr, dass der B. Gote mit etzlichen anderen Maidlin auf einer Wiese gespielt, denselben ein Kraut gezeigt und gesagt, da man solches bei sich trüge, könne der Teufel nicht bei einem zu schaffen haben,
9.wahr, dass auf Nachfragen der anderen Maidlin der Beklagtin Gote gesagt, solches von ihr, der B., gelernet,
10.wahrm dass von diesem zu Feudingen und daheim her eine gemine Sage und Leumund sei.
Außerdem:
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Hat ihren Cousin dazu angeleitet Materie in einen Trog für die Kühe zu tun.
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Hat sich als andere Prozesse stattfanden aus Feudingen entfernt (Siegen+Frankfurt).
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Hat sich nicht gegen Beschimpfungen als Hexe verteidigt.
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Wurden von anderen „Hexen“ benannt.
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Hat eine Locke von einem Kind in die Erde gesteckt-> Kind wurde krank und starb.
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Hat jemanden mit einer Sichel an die Hüfte geschlagen. Danach gab es ein Unwetter und das Bein schmerzte lange und stark.
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Hat einem Kind dreinmal unter das Auge geblasen. Daraufhin wurde das Auge dick und zersprang.
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Hat eine Weidenrute in einen Acker gesteckt und mit Verlust der Ernte gedroht.
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Sie wurde bei einem Teufelstanz auf dem Rain bei der Mühle gesehen.